Sollen die Bedürfnisse von Kundinnen und Kunden im Zentrum stehen, ist ein sogenanntes Case Management eine wichtige Basis. Was versteht man genau darunter und vor allem wie sieht das konkret bei der IV-Stelle Kanton Bern aus?
Beitrag von Matthias Zobrist, 3. Februar 2025
Die neue Strategie der IV-Stelle Kanton Bern brachte auch einen neuen Begriff in den Alltag der Mitarbeitenden. Seit Mitte 2024 sprechen wir nicht mehr von versicherten Personen, sondern von Kundinnen und Kunden. Dieser Begriffswechsel zeugt davon, dass künftig die Bedürfnisse der Menschen, die eine IV-Leistung beantragen, unsere Prozesse und unser Handeln leiten sollen. Ein wichtiger Schritt zur Umsetzung ist die Einführung des Case Managements ab 1. April 2025. Hinter dem mittlerweile auch in der Schweiz weitverbreiteten Begriff steht ein Handlungskonzept, Beratungs- und Unterstützungsleistungen für Menschen in komplexen Problemlagen strukturiert zu gestalten.
In der Theorie ist der Begriff Case Management relativ weit gefasst. Mit dem «Kreisschreiben über die Fallführung (KSFF)» werden Vorgaben zur Fallführung bereits konkretisiert. Diese theoretischen und gesetzlichen Grundlagen haben wir mit unseren Unternehmenswerten und unserer Unternehmensstrategie angereichert. Daraus haben wir fünf Eckpfeiler abgeleitet, an denen wir uns künftig orientieren:
- Verlässliche Begleitung
Die Kundinnen und Kunden sowie ihr eingliederungs- und rentenorientierter Bedarf stehen im Mittelpunkt des gesamten IV-Prozesses. Sie werden während der ganzen Zeit von einer einzigen Ansprech- und Vertrauensperson begleitet. Gibt es trotzdem einmal einen Wechsel der zuständigen Case Managerin, des zuständigen Case Managers, findet in der Regel ein persönliches Übergabegespräch statt. - Erhöhte Selbstverantwortung
Wir bauen auf die Selbstverantwortung der Kundin, des Kunden. Das stärkt deren Vertrauen in die eigenen Kompetenzen und führt im Idealfall zu einem besseren Ergebnis. - Interne und externe Koordination
Die Case Managerin, der Case Manager koordiniert die internen sowie externen Fachpersonen und -stellen, die im IV-Verfahren beteiligt sind. Abklärungen im Hintergrund erfolgen partnerschaftlich und zeitnah. Unser gemeinsames Ziel ist die bestmögliche Lösung für die Kundin, den Kunden. - IV-Gesetz und weitergehende Angebote
Unsere Leistungen orientieren sich an den Möglichkeiten und Grenzen des Bundesgesetzes über die Invalidenversicherung (IVG). Erachtet die Case Managerin, der Case Manager Angebote, die darüber hinausgehen, als sinnvoll, unterstützt er/sie die Kundinnen und Kunden und vermittelt sie an die entsprechende Institution oder Organisation weiter. - Partnerschaften und Netzwerke
Wir bauen tragfähige Partnerschaften und Netzwerke auf. Dies nicht nur in der Einzelfallarbeit, sondern auch auf Organisationsebene. Letzteres zeigt sich auch in der neuen Organisationsstruktur der IV-Stelle Kanton Bern. Ab 1. April widmet sich die neu geschaffene Abteilung «Partnerschaften & Netzwerke» diesem wichtigen Schwerpunkt.