Junge Menschen mit gesundheitlicher Beeinträchtigung schaffen sich mit einer Ausbildung eine berufliche Perspektive und die Grundlage für ein selbstbestimmtes Leben. Die IV unterstützt Jugendliche und junge Erwachsene, deren gesundheitliche Einschränkung sich auf die Berufswahl oder die Ausbildungsfähigkeit auswirkt. Keine Anspruchsberechtigung gibt es für invaliditätsfremde Gründe (schwierige familiäre Situation, Fremdsprachigkeit usw.). Während der erstmaligen beruflichen Ausbildung prüft die IV die Übernahme der Mehrkosten, welche in der Ausbildung aufgrund der gesundheitlichen Beeinträchtigung entstehen. Dies können beispielsweise behinderungsbedingte Kosten für allfällige Hilfsmittel, Transporte usw. sein. Zudem wird ein Taggeld gewährt, wenn die Voraussetzungen dafür erfüllt sind.