Als Grundlage für die Abgabe von Hilfsmitteln dient eine vom Bundesrat aufgestellten Liste. Darin ist festgehalten, welche Hilfsmittel von der IV abgegeben oder vergütet werden, sofern die Voraussetzungen dafür gegeben sind.
Hilfsmittelbeispiele für den beruflichen Bereich
- Amortisationsbeiträge an Motorfahrzeugen
- Invaliditätsbedingte Arbeitsgeräte (z.B. Vergrösserungssoftware bei hochgradiger Sehbeeinträchtigung, Eingabesoftware bei motorischen Problemen, Funksignalanlagen bei hochgradiger Hörbeeinträchtigung, Darlehen für die Anschaffung von Arbeitsgeräten in der Landwirtschaft bei motorischen Beeinträchtigungen usw.)
- Treppenlifte und Hebebühnen
- Sitz-, Liege- und Stehvorrichtungen sowie Arbeitsflächen (z.B. individuell angepasste Arbeitsstühle)
- Bauliche Änderungen am Arbeitsplatz, in der Schule im Aufgabengebiet (z.B. Anpassung von Türen und Sanitäranlagen, Erstellen von Rampen usw.)
Hilfsmittelbeispiele für den Alltag
- Prothesen (Fuss-, Bein-, Hand- und Armprothesen sowie Brust-Exoprothesen)
- Orthesen
- Orthopädische Mass-, Serien- und Spezialschuhe
- Hilfsmittel für den Kopfbereich (z.B. Augenprothesen, Hörgeräte, Perücken)
- Hand- und Elektrorollstühle
- Treppensteighilfen und Rampen
- Invaliditätsbedingte Abänderungen von Motorfahrzeugen
- Hilfsmittel für Sehbehinderte und hochgradig Sehschwache (z.B. Lese- und Schreibsysteme, Braillezeilen, Lupenbrillen, Blindenführhunde usw.)
- Invaliditätsbedingte bauliche Änderungen in der Wohnung