Erstmalige berufliche Ausbildung
Eine Anmeldung für berufliche Massnahmen (Berufsberatung, erstmalige berufliche Ausbildung) sollte bereits in der 8. Klasse erfolgen. Wenn die Zeit drängt – etwa in der 9. Klasse – sollten die Betroffenen so rasch wie möglich mit der IV Kontakt aufnehmen, damit das weitere Vorgehen besprochen werden kann. Zur Klärung des Leistungsanspruchs sollten der Anmeldung, wenn vorhanden, folgende Unterlagen beigelegt werden:
- Ärztliche Berichte, welche gesundheitliche Einschränkung bestätigen
- Berichte der Erziehungsberatung / KJPD
- Zeugnisse der letzten Jahre
- Bericht der Lehrperson, welcher Auskunft gibt über die Problematik und die Auswirkung im Schulalltag
Haben die Jugendlichen und jungen Erwachsenen Anspruch auf Leistungen der IV, so werden sie im Berufswahlprozess durch die IV begleitet und bei der Suche eines Ausbildungsplatzes spezifisch unterstützt. Die IV bleibt auch während der Ausbildung involviert. Sie finanziert Mehrkosten soweit als nötig. Die IV unterstützt die Betroffenen auf allen Ausbildungsniveaus (von der zweijährige Berufsattestlehre EBA bis zum Universitätsabschluss). Praktisch bildungsfähigen Jugendlichen und jungen Erwachsenen steht die Möglichkeit einer praktischen Ausbildung nach INSOS oder einer IV-Anlehre offen. Das Ziel der Ausbildung ist eine Tätigkeit im ersten Arbeitsmarkt.
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