Die Gründe, die zu einer Erwerbslosigkeit führen, sind unterschiedlich und werden zunehmend komplexer.
Deshalb können Unklarheiten über die Zuständigkeiten der involvierten Institutionen, aber auch unerwünschte Doppelspurigkeiten auftreten. Die Zusammenarbeitsvereinbarung zwischen RAV und IV dient als Wegleitung für die standardisierte organisationsübergreifende Zusammenarbeit. Im Wesentlichen werden darin die Zuständigkeiten, die gemeinsame Fallarbeit und der Informationsaustausch geregelt.
Das Fachseminar "Leistungen und Prozesse der IV" steht allen RAV-Mitarbeitenden offen. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer erhalten in dieser halbtägigen Weiterbildung Einblicke in die Prozesse der IV und lernen die verschiedenen Leistungen kennen.