Wer für eine Abklärung für IV-Leistungen zu einem Gespräch mit dem Gutachter aufgeboten wird, geht nicht selten mit einem unguten Gefühl an diesen Termin. Eine sorgfältige Vorbereitung ist deshalb hilfreich.
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Wer für eine Abklärung für IV-Leistungen zu einem Gespräch mit dem Gutachter aufgeboten wird, geht nicht selten mit einem unguten Gefühl an diesen Termin. Eine sorgfältige Vorbereitung ist deshalb hilfreich.
Gesundheitliche Beeinträchtigungen und ihre Auswirkungen auf die Erwerbstätigkeit sind Voraussetzungen dafür, ob ein Anspruch für Leistungen der IV besteht. Oftmals kann die gesundheitliche Beeinträchtigung verhältnismässig einfach bestimmt werden, manchmal braucht es aber einer gründlichen Abklärung, damit die Leistungsfähigkeit mit Rücksicht auf die beklagten Beschwerden erfasst werden kann. Gutachten müssen formellen und inhaltlichen Anforderungen genügen.
In den Medien häuften sich in den letzten Monaten Berichte über willkürliche Gutachten. Wer sich bei der IV für Leistungen angemeldet hat und zu einem Gutachten aufgeboten wird, ist deshalb oft verunsichert. Es gibt aber keine Gründe dazu. Die Mehrheit der Gutachter arbeitet sehr professionell.
Gutachter kennen Ihre persönliche gesundheitliche Situation nur aus den vorliegenden Arztberichten. Seien Sie deshalb ehrlich und beantworten Sie sämtliche Fragen.
Im Gespräch mit einem Gutachter gibt es aber einige Punkte zu beachten, die verhindern, dass es zu Missverständnissen kommen kann:
Der Gutachter wird in seinem Bericht festhalten, welche Tätigkeiten Sie aufgrund Ihrer gesundheitlichen Beeinträchtigung noch verrichten können und in welchem Umfang. Das Gutachten muss rechtlichen und medizinischen Ansprüchen genügen und nachvollziehbar sein. Wenn sie wollen, können Sie mit einer Vollmacht veranlassen, dass das Gutachten auch Ihr behandelnder Arzt erhält und Sie dieses mit ihm besprechen können. Falls aus Ihrer Sicht im Gutachten etwas nicht stimmt oder Sie sich beim Gespräch unwohl fühlten, dann nehmen Sie möglichst rasch mit der zuständigen Fachperson der IV Kontakt auf. Die IV-Stelle Kanton Bern ist für die Qualitätssicherung verantwortlich. Sie wird prüfen, ob die inhaltlichen und formellen Anforderungen korrekt sind.